EnEV 2012
Mit dem Ziel sich schrittweise an die in 2010 novellierte Fassung der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) anzunähern, wird die zurzeit gültige EnEV 2009 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überarbeitet.
Der Entwurf soll bis Ende 2011 feststehen. Konkrete inhaltliche Aussagen über die Änderungen können derzeit noch nicht gemacht werden. Fest steht nur, dass der Heizenergiebedarf weiter reduziert und darüber hinaus die Anforderungen transparenter werden sollen, um die allgemeine Akzeptanz zu erhöhen.
Bis spätestens Juli 2012 müssen die geplanten Änderungen von der Bundesregierung erlassen werden. Unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Übergangsfrist wird die EnEV 2012 spätestens bis zum Januar 2013 in Kraft treten.
Ziele
- Annäherung an die „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD), die ab 2021 einen Passiv- und Nullenergiehausstandard bei Wohngebäuden vorschreibt. Bei öffentlichen Gebäuden soll der Passiv- und Nullenergiestandard bereits bis 2019. Für Bestandgebäude sind umfangreiche energetische Sanierungen geplant.
- Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden
- Vermehrte Nutzung Erneuerbare Energien
- Umwelt- und Klimaschutz
- Unabhängigkeit von Energieimporten
- Langfristige Sicherung der Energieversorgung
- Förderung technischer Entwicklungen
